Sprechzeiten
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Bürgerbüro,
Ukraine-Hilfe im Havelland
Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Anmeldung einer Eheschließung
Sie haben sich entschieden zu heiraten: Herzlichen Glückwunsch!
Jedoch wissen Sie vielleicht nicht, wann und wo man sich zur Eheschließung anmelden muss, welche Unterlagen man benötigt und wie die standesamtliche Trauung abläuft. Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Können wir unseren Wunschtermin reservieren?
Wenn Sie sich für das Trauzimmer im Rathaus oder für das Schloss Paretz entscheiden, können Sie gern mit uns persönlich oder telefonisch einen Termin für Ihre Eheschließung absprechen und diesen reservieren. Es ist jedoch keine verbindliche Terminzusage. Ihr Termin kann erst verbindlich bestätigt werden, wenn Ihre Anmeldung zur Eheschließung gemäß § 12 PStG im Standesamt Ketzin/Havel vorliegt. Sie erhalten dann eine schriftliche Terminbestätigung.
Wo müssen wir uns zur Eheschließung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes unabhängig davon, wo Sie heiraten möchten.
Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Die Anmeldung der Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Wann kann die Anmeldung zur Eheschließung durchgeführt werden?
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Hochzeitswunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens vier Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen.
Müssen beide Eheschließenden persönlich zur Anmeldung erscheinen?
Nein. Wenn einer von Ihnen aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem Anderen bei der Anmeldung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. (Die Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter „Formulare/ Anträge“)
Sind Trauzeugen nötig?
Nein, Trauzeugen sind nicht mehr nötig. Trotzdem halten viele Paare an diesem schönen Brauch fest und lassen Freunde, Geschwister oder andere Verwandte als Trauzeugen an der Trauung teilnehmen. Die Trauzeugen müssen am Tag der Eheschließung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Es dürfen nur max. 2 Trauzeugen sein.
Wann werden die Details zur Trauung besprochen?
Bereits im Vorfeld (ca. zwei bis drei Wochen vor Ihrer Eheschließung) werden wir persönlich oder telefonisch die Details zu Ihrer Trauung besprechen.
Wünschen Sie, ein eigenes Ehegelübde vorzusprechen, wünschen Sie sich eine eigene Auswahl an Musik? Möchten Sie persönliche Worte in die Rede eingebaut haben?
Wir werden Ihre Wünsche in den Ablauf der Zeremonie einbeziehen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit ein Stammbuch der Familie im Standesamt der Stadt Ketzin/Havel zu erwerben.
Wie lange dauert die Trauung?
Eine Trauung dauert ca. 30 Minuten.
Darf während der Eheschließung fotografiert werden?
Sie dürfen gern in Absprache mit der zuständigen Standesbeamtin fotografieren.
Jedoch ist das Filmen der Eheschließung per Videoaufnahmen nicht erlaubt.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung einer Eheschließung?
Sie sind deutsche Staatsangehörige/r und ledig:
- einen gültigen Personalausweis/ Reisepass
- eine erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich in Ihrem Einwohnermeldeamt)
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
Bei einer Vorehe zusätzlich:
- die Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung oder
- bei Tod des Ehegatten die Sterbeurkunde
Bei gemeinsamen Kinder zusätzlich:
- eine Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jedes gemeinsame Kind
- die Vaterschaftsanerkennung
- eine Bescheinigung über die gemeinsame Sorge (Sorgerechtserklärung)