Sprechzeiten
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Bürgerbüro,
Ukraine-Hilfe im Havelland
Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel
An folgenden Samstagen haben die Bürger aus Ketzin/Havel zusätzlich
die Möglichkeit, das Bürgerbüro am Wochenende zu besuchen:
Samstag, 16.11.2024
Samstag, 14.12.2024
jeweils von 8 bis 12 Uhr
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Tel.: 033233/720 720
E-Mail:
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss
(Zugang für Behinderte mit Lift über den Hof).
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Ansprechpartner
E-Mail:
Frau Kuschereitz
Bürgerbüro, Beschaffung
Frau Handke
Bürgerbüro, Meldestelle
Herr Off
Bürgerbüro, Meldestelle
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Pass- und Meldewesen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft GESO
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Gebührenkasse
Checkliste für alle Beantragungen
1. Was können Sie beantragen?
2. Was können Sie erledigen?
3. Was können Sie erhalten?
4. Welche Anträge können Sie erhalten?
5. Sonstige Serviceleistungen
6. Gebührenübersicht
Bundespersonalausweis und Reisepass
Achtung: Dauer der Beantragung bei Reisepässen ca. 4-6 Wochen und Personalausweise 2-3 Wochen!
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich Zustimmungserklärung Eltern
aktuelles Lichtbild
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde erforderlich werden, z.B. dann
wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
wenn Daten Ihres Personalausweises von Eintragungen im Melderegister abweichen
Dauer der Beantragung: 2 – 3 Wochen
Informationen, welches Dokument für die Reise benötigt wird, können Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes einsehen.
Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten Bundesministerium für Inneres.
Zusätzliche Hinweise für die Beantragung von Dokumenten für Kinder:
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden:
Das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vormund persönlich gestellt werden
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht muss eine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument des anderen gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Zustimmungserklärung Eltern
hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss dies nachgewiesen werden (Negativbescheid)
Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
Kleinkinder bis 1,40 m müssen bitte ein biometrisches Passbild mitbringen. Ein Foto im Bürgerbüro ist erst ab 1,40 m möglich.
Anmeldung/ Ummeldung des Wohnsitzes
Diese Unterlagen werden benötigt:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Die Anmeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig.
Zustimmungserklärung Umzug Kind
Biometrische Pass- und Ausweisbilder
Für Kleinkinder (bis 1,40 m) im Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel nicht möglich