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Neue Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 29. Dezember 2023 in Kraft
Zusammenfassung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 29. Dezember 2023 in Kraft. Voraussichtlich ab 27. Februar 2024 können Anträge bei der KfW eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Städtetag hat die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg mit einem Rundschreiben über die Inkraftsetzung der neuen Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wie folgt informiert
„… die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Voraussichtlich ab dem 27. Februar können Anträge bei der neu dafür zu-ständigen KfW eingereicht werden. Damit der Heizungstausch und Investitionen in die Gebäude-hülle trotzdem möglichst schnell vorankommen, kann der Heizungstausch schon jetzt beauftragt und Förderanträge nachgereicht werden.
Es gelten folgende Fördersätze:
Für den Wechsel zu einer Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien gibt es 30 Prozent Grundförderung plus einen Effizienzbonus von fünf Prozent für eine Wärmepumpe oder eine Pauschale von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.
Haushalte mit einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können weitere 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beantragen.
Zudem kann bis Ende 2028 zusätzlich ein Geschwindigkeitsbonus bis 20 Prozent geltend gemacht werden. Der Geschwindigkeitsbonus gilt allerdings nur für den Austausch einer alten, noch funktionsfähigen fossilen Heizung vor dem Jahresende 2028. Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozent ab.
Die Maximalförderquote beträgt 70 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten sind zudem auf 30.000 Euro gedeckelt.
Zu den Details siehe auch:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Bild zur Meldung: Quelle: Bundesministerium für Umwelt und Klimaschautz / https://www.energiewechsel.de/