Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

E-Mail:

 

Online-Rathaus

 E-Perso Informationen 

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


 825 Jahre Ketzin 


Fischerfest
 

Online Terminbuchung

Bürgerbüro,

Standesamt, Kitaverwaltung

 
Terminbuchung

 

 

Ukraine-Hilfe im Havelland

Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg

 Maerker   


IMAGEFILM DER STADT KETZIN/HAVEL

(beginnt nach Klick auf "Play")

 


Bürgerinfobroschüre 2021

 

Osthavelland

RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wichtige Information zum Ausbau der Werderschen Straße / Am Fährberg

Ketzin, den 08. 01. 2024

Fremdeinleitung von Niederschlagswasser

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin/Havel hat am 25.09.2023 das Bauprogramm zum Straßenbau Werdersche Straße / Am Fährberg in Ketzin/Havel beschlossen. Im April 2024 ist der geplante Baubeginn.

 

Die zurzeit laufende Ausführungsplanung hat dokumentiert, dass an einigen Stellen Niederschlagswasser von privaten Grundstücken in den öffentlichen Straßenbereich eingeleitet werden. 

Die geplanten Entwässerungsanlagen sind nur für den Niederschlagsanfall im öffentlichen Straßenland dimensioniert, daher besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Die Stadtverordneten haben am 24.04.2023 eine Niederschlagswasserbeseitigungssatzung beschlossen. Diese findet man auf der Internetseite der Stadt Ketzin/Havel unter diesem Link. Im § 3 wurde die Pflicht zur Beseitigung von Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern. Der Anschluss an die Regenentwässerungsanlagen der öffentlichen Straßen ist aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich und somit unzulässig. Begründete Ausnahmefälle werden auf Antrag geprüft.

 

Bestehende private Entwässerungsanschlüsse wurden von der Stadt nicht genehmigt und sind beim Neubau der Straße zurückzubauen. Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Anlieger, bis zum 31.03.2024 eine Lösung der Niederschlagswasserbeseitigung auf ihrem eigenen Grundstück zu schaffen. Werden während der Bauzeit noch Fremdeinleitungen festgestellt, wird ordnungsrechtlich dagegen vorgegangen.

 

gez.

Katrin Mußhoff

Bürgermeisterin

 

 

Bild zur Meldung: Bild von Freepik