Allgemeines
Die wöchentliche Arbeitszeit variiert monatlich, entsprechend dem notwendigen pädagogischen Personalbedarf, zwischen 30-39 Wochenstunden.
Arbeitsbeginn: sofort bzw. zum baldmöglichsten Zeitpunkt
Ihre Aufgaben:
eigenverantwortliches Führen von Kindergruppen
umfassende Förderung der Entwicklung der Kinder ausgehend von aktuellen gesetzlichen Grundlagen und wissenschaftlichen Erkenntnissen der Pädagogik
Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklungsprozesse
aktive Mitgestaltung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption
Vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern und den Bildungsträgern
Anforderungen
Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Teamfähigkeit in Hinblick auf eine gemeinsame, offene und gemischte Gruppenarbeit
Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
Kommunikations- und Organisationsgeschick
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern
Offener, wertschätzender Umgang mit Kindern, Eltern und dem Träger der Einrichtung
Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Führerschein
Leistungen
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Entgeltgruppe S 8a
Berufliche Entwicklung durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Sonderzahlungen
Betriebliche Altersversorgung
Umfangreiches Gesundheitsmanagement
Unterlagen
Ihre schriftliche Bewerbung (tabellarischen Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen, Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs.1 Nr. 2a Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Nachweis Belehrung zum Infektionsschutz, Nachweis über den bestehenden aktuellen Impfschutz)
senden Sie bitte an:
Stadt Ketzin/Havel
Die Bürgermeisterin
Kennwort “Erzieher/in“
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
gez. Katrin Mußhoff
Bürgermeisterin
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art.6 Abs.1bArt.88 DSGVO i.V.m.§ 26 BbgDSG.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewertungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden.
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