Sprechzeiten
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Bürgerbüro,
Ukraine-Hilfe im Havelland
Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Wohnberechtigungsbescheinigung
Kurzinformationen
Der Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) berechtigt verschiedenste Personenkreise zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln sozial gefördert wurde.
Zu dem berechtigten Personenkreis gehören Personen mit niedrigen Einkommen, Personen mit niedrigen Renten, Bürgergeldempfänger, Personen mit einer Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Der WBS gilt 1 Jahr, nur für eine Hauptwohnung und nur für das Land Brandenburg. Sofern Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten, sollten Sie dort vor Ort in dem zuständigen Bürgeramt nachfragen. Bitte bedenken Sie, der WBS Antrag kostet sowohl bei Positiv- und Negativbescheid 15 € Bearbeitungsgebühr. Eine Gebührenbefreiung ist bei sozialen Härtefällen auf Antrag möglich.
Notwendige Unterlagen
WBS Rechner
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner:
Stadt Ketzin/Havel
- Bürgerbüro -
Rathausstraße 29
145669 Ketzin/Havel
T: 033233 720 720
Weiterführendes
Wohnberechtigungsschein | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg