Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

E-Mail:

 

Online-Rathaus

 E-Perso Informationen 

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


 825 Jahre Ketzin 


Fischerfest
 

Online Terminbuchung

Bürgerbüro,

Standesamt, Kitaverwaltung

 
Terminbuchung

 

 

Ukraine-Hilfe im Havelland

Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg

 Maerker   


IMAGEFILM DER STADT KETZIN/HAVEL

(beginnt nach Klick auf "Play")

 


Bürgerinfobroschüre 2021

 

Osthavelland

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

FB II

Vollstreckung


Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.


Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

  • wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist

  • über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde

  • die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder

  • wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Yvonne Tietke
Telefon (033233) 720224

Veranstaltungen

Förderprogramm