Abschaffung Kinderreisepass: So reisen Kinder ab 2024

Ketzin, den 07. 02. 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. 

 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. (Quelle: BMI)

 

Je nach Einreisebestimmungen des Reiseziels können für Kinder ab dem Tag der Geburt ab 2024 Personalausweise oder elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Beide Dokumente haben dann eine Gültigkeit von 6 Jahren. Für Kinder kostet der Personalausweis 22,80 € und der Reisepass 37,50 €. 

 

Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis und der elektronische Reisepass eine längere Bearbeitungszeit haben, als die vom Kinderreisepass bekannten 1-3 Tage Bearbeitungszeit. Der Personalausweis dauert in der Regel 2-3 Wochen, der Reisepass 3-5 Wochen. 

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro oder informieren Sie sich über unsere Homepage. 

 

Bild zur Meldung: Quelle: Bild von Freepik.com